Voraussetzungen für den Master-Abschluss


Voraussetzungen für den Master-Abschluss

Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn

  • alle Module erfolgreich abgeschlossen wurden
  • die Pflichtpraxis erfolgreich abgeschlossen wurde und
  • die Master-Thesis angenommen und positiv beurteilt wurde.



Master-Thesis
Die Master-Thesis hat theoretische und anwendungsorientierte Teile zu enthalten und muss sich darin auf die Existenzanalyse beziehen und sich mit ihrer Theorie auseinandersetzen. Schwerpunktmäßig erworbenes Wissen und Kompetenzen sind auf konkrete (berufspraktische) Frage- und Problemstellungen anzuwenden.
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer haben mit der Lehrgangsleitung das Einvernehmen über die Themenvergabe und die Betreuung herzustellen. Die Bekanntgabe des Master-Thesis-Themas soll im Laufe des 7. Semesters erfolgen. Die Master-Thesis soll prinzipiell im 8. Semester abgeschlossen werden, um einen zeitgerechten Abschluss des ULG zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen zur Master-Thesis finden Sie im §7 des Curriculums.

Eine Nachzertifizierung für Personen, die die Psychotherapieausbildung zumindest in Theorie und Gruppenselbsterfahrung abgeschlossen haben, ist ab WS 16/17 möglich.
Informationen für eine Anmeldung zur Nachzertifizierung und den Ablauf derselben finden Sie unter „Voraussetzung und Ablauf für Nachzertifizierung“.